DSV bringt Fall Filbrich vor das Sportgericht

DSV-Pressestelle am 12.12.2005 - 11:40 Uhr
planegg (dsv) Im Fall des vor zwei Wochen mit einer umstrittenen Schutzsperre belegten Langläufers Jens Filbrich wird der Deutsche Skiverband noch in dieser Woche das Internationale Sportgericht (CAS) in Lausanne anrufen.

Die zunächst vereinbarte Telefonkonferenz zwischen Vertretern des Internationalen Ski-Weltverbandes FIS und des Deutschen Skiverbandes hatte am vergangenen Mittwoch nicht zu der erhofften außergerichtlichen Klärung des Problems geführt. „Leider hat die FIS die entstandene Diskussion durch unhaltbare Vorwürfe noch einmal zusätzlich verschärft“, erklärte DSV-Generalsekretär Thomas Pfüller, „es bleibt uns deshalb gar keine andere Wahl, als die Angelegenheit nun unseren Rechtsanwälten zu übergeben. Wir stehen voll hinter Jens Filbrich, weil wir wissen, dass er ein sauberer Athlet ist. Und wir werden alles tun, damit Jens seinen Sport ohne fragwürdige Einschränkungen ausüben kann.“

Filbrich war am 27. November 2005 in Kuusamo/Finnland wegen eines Hämoglobin-Wertes von 17,0 – dem laut FIS-Reglement noch maximal tolerierbaren Wert – ein Start beim 15-Kilometer-Rennen verwehrt worden.

Der Hämoglobin (HB)-Wert sagt aus, wie viel roter Blutfarbstoff pro 100 Milliliter Blut gemessen werden. Bei Jens Filbrich sind bereits seit neun Jahren erhöhte Hämoglobin-Werte bekannt, die nachweislich auf genetische Ursachen zurückzuführen sind. Dies wurde unter anderem in einem unabhängigen medizinischen Gutachten der Universitätsklinik Tübingen bestätigt.

In ähnlich gelagerten Fällen hatte die FIS in jüngster Vergangenheit mehrere Ausnahmegenehmigungen erteilt. Entsprechende Anträge des DSV für eine Ausnahmeregelung bei Jens Filbrich waren vom Weltverband ohne nachvollziehbare Begründung abgelehnt worden.

Noch in Kuusamo war bei Jens Filbrich eine zusätzliche Dopingkontrolle durchgeführt worden, um jeglichen Spekulationen von vorneherein entgegenzutreten. Das Ergebnis fiel wie erwartet negativ aus.

„Wir werden jetzt versuchen, möglichst schnell beim Internationalen Sportgericht eine einstweilige Anordnung zu erreichen, die es Jens trotz seiner hohen Blutwerte ermöglicht, an internationalen Wettbewerben teilzunehmen“, sagte Dr. Werner Scheuer, Rechtsberater des Deutschen Skiverbandes. „Unser Ziel muss es sein, dass die von uns vorgelegten Nachweise und unabhängigen Gutachten von der FIS anerkannt werden.“

Anzeige

Anzeige

Shop & Material

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Langlauf finden Sie auf www.sportlerfrage.net

www.sportlerfrage.net: Die große Ratgeber-Community für gute Fragen und hilfreiche Antworten

Anzeige