Asthmamedikamente: Regelverschärfung, Sundby verzichtet auf Berufung

Martin Johnsrud Sundby (NOR) beim Training in Gatineau © Felgenhauer/NordicFocus

Martin Johnsrud Sundby wird auf eine Berufung gegen das Urteil des CAS verzichten. Die WADA will Medieninformationen zufolge die Regelung zur Einnahme von Asthmamedikamenten verschärfen.

Keine Aussicht auf Erfolg

Er hatte sich lange Zeit gelassen mit seiner Entscheidung, nun steht aber fest: Gesamtweltcupsieger Martin Johnsrud Sundby (Norwegen) wird nicht in Berufung gegen das Urteil des internationalen Sportgerichtshof (CAS) gehen. Dieser hatte in zu zwei Monaten Sperre verurteilt und Erfolge aberkannt, nachdem er den Grenzwert von Salbutamol im Urin überschritten hatte. Die Anwendung des Asthmamedikaments ist in einer gewissen Dosis auch ohne Ausnahmegenehmigung erlaubt. Allerdings bestand nach Angaben der norwegischen Teamärzte Unklarheit darüber, welche eingenommene Dosis zu welcher Konzentration im Urin führt. Zu seinem Schritt, auf die Berufung vor dem Schweizer Bundesgericht zu verzichten, erklärte Sundby: „Ich musste da einfach einen Schlussstrich ziehen und nach vorne schauen. Für meine Familie und mich ist es sehr wichtig, das hinter mir zu lassen. Es hat sich herausgestellt, dass es keine Chance gibt, eine Berufung vor dem Schweizer Bundesgericht zu erwirken. So wie dieses System für einen Athleten vorgesehen ist, habe ich keine Chance, das zu bekommen, was ich für eine faire Entscheidung bezüglich dieses Urteils halte.“

Hohe Dosen zukünftig verboten

Der norwegischen Fernsehanstalt NRK zufolge will die Weltantidoping-Agentur (WADA) zum 1. Januar 2017 so hohe Dosierungen von Asthmamedikamenten, wie sie im Fall von Martin Johnsrud Sundby vorgekommen sind, verbieten. „Die maximale Dosis pro Tag bleibt gleich, aber ab dem kommenden Jahr wird es nicht erlaubt sein die gesamte Tagesdosis in einer kurzen Zeit einzunehmen“, so Thorhild Widvey, Mitglied des WADA-Ausschusses. 1.600 Milligramm ist die maximale Tagesdosis für Salbutamol ohne Ausnahmegenehmigung. Nach der Regeländerung dürfen alle zwölf Stunden nur noch 800 Milligramm verabreicht werden. Sundby hatte die volle Dosis innerhalb von fünf Stunden vor einem Wettkampf eingenommen. Wer nachweislich Asthma hat, kann natürlich auch weiterhin eine TUE (Therapeutic Use Exemption, medizinische Ausnahmegenehmigung) beantragen, die es einem erlaubt, den Grenzwert zu überschreiten.

Quelle: www.langrenn.com