Biathlon: Berger und Pichler in neuer Position, Stitzl scheitert vor Gericht - xc-ski.de Langlauf

Biathlon: Berger und Pichler in neuer Position, Stitzl scheitert vor Gericht

Franz Berger (AUT) © Manzoni/NordicFocus

Der Tiroler Franz Berger ist neuer Leiter der Abteilung Biathlon beim Österreichischen Skiverband. Der Ruhpoldinger Wolfgang Pichler übernimmt neue Aufgabe beim schwedischen Olympischen Komitee und der ehemalige Co-Trainer der deutschen Biathlon-Nationalmannschaft, Andreas Stitzl, prozessiert gegen Entzug seiner Waffenbesitzkarte.

Franz Berger übernimmt Abteilung Biathlon im ÖSV

Franz Berger (AUT) © Manzoni/NordicFocus

Der als „Mr. Biathlon“ bekannte Franz Berger übernimmt die Abteilung Biathlon im Österreichischen Skiverband. Mit dem Namen Berger bringt man zweifelsohne sofort Biathlon in Verbindung. Der 63jährige Tiroler ist weiterhin Chef des Organisationskomitees in Hochfilzen und hat sich dort mit der erfolgreichen Durchführung des alljährlichen Biathlon-Weltcups einen Namen gemacht und maßgeblichen Anteil an der Entwicklung des Biathlon-Sports in Österreich. Beim ÖSV war er beinahe 20 Jahre als Nachwuchsreferent aktiv, bei der Internationalen Biathlon Union fungierte er neun Jahre als Renndirektor; nach Olympia 2014 gab er diesen Posten auf, wohl auch weil Hochfilzen zu diesem Zeitpunkt bereits den Zuschlag für die Biathlon-WM 2017 in der Tasche hatte. Berger folgt auf den Sportlichen Leiter für Langlauf und Biathlon, Markus Gandler, von dem sich der ÖSV nach dem Dopingskandal bei der Nordischen Ski-WM in Seefeld getrennt hat.

Neue Aufgabe für Wolfgang Pichler

Wolfgang Pichler © Manzoni/NordicFocus

Der langjährige schwedische Nationaltrainer Wolfgang Pichler übernimmt bei den Schweden eine neue Aufgabe. Beim dortigen Olympischen Komitee hat der 64jährige Ruhpoldinger einen Vertrag unterschrieben und damit die Gesamtverantwortung für die Talententwicklung im gesamten schwedischen Wintersport übernommen. Wie er dem Traunsteiner Tagblatt (SHu) in einem Interview verraten hat, ist „Ziel für die Olympischen Winterspiele 2026 in Mailand ein schlagkräftiges Team zu bilden mit der Vorgabe, mindestens 20 Medaillen zu erringen.“ Außer in seinen Spezialgebieten Biathlon und Langlauf wird Pichler aber auch für andere Wintersportarten verantwortlich sein Nordische Kombination, Skispringen, Ski alpin, Eisschnelllauf, Shorttrack und den Nationalsport Eishockey. „Das wird reizvoll“, zeigte sich Wolfgang Pichler gegenüber dem Traunsteiner Tagblatt überzeugt.

Andreas Stitzl bekommt Gewehr vorerst nicht zurück

Andi Stitzl (GER) © Manzoni/NordicFocus

Dem ehemaligen Co-Trainer der Biathlon-Nationalmannschaft, Andreas Stitzl (45), wurde vom Landratsamt Traunstein im Jahr 2017 die Waffenbesitzkarte entzogen. Grund war ein Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis im Jahr 2015, in dem verschiedene Angaben den Anschein erweckt haben, dass er der Reichsbürgerbewegung bzw. deren Ideologie nahesteht. Laut VG München bezog er sich in seinem Antrag auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 und gab als weitere Staatsangehörigkeit „Königreich Bayern“ an. Stitzl musste alle in seinem Besitz befindlichen Waffen abliefern. Gegen den Entzug der Waffenbesitzkarte hat Andreas Stitzl nun geklagt. Das Verwaltungsgericht München hat seine Klage abgewiesen und den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnisse durch das Landratsamt Traunstein bestätigt, wie nachstehender Auszug aus der Pressemitteilung des VG München vom 11.7.2019 verdeutlicht:

„So verhielt es sich auch im gestern verhandelten Fall eines ehem. Co-Bundestrainers der deutschen Biathlon-Nationalmannschaft. Das Gericht kam zum Ergebnis, dass der Kläger durch diverse Schreiben im Jahr 2016 den Anschein erweckt hat, der Reichsbürgerbewegung bzw. deren Ideologie nahezustehen. Das Landratsamt Traunstein durfte dem Kläger somit seine waffenrechtlichen Erlaubnisse entziehen. Ob und inwieweit sich der Kläger seither vom Reichsbürgergedankengut distanziert hat, ist für die gerichtliche Entscheidung nicht maßgebend, da es allein auf den Zeitpunkt der behördlich ausgesprochenen Entziehung ankommt. Eine solche Distanzierung ist erst im Rahmen eines Antrags auf Wiedererteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis durch die Waffenbehörde zu prüfen. Gegen dieses Urteil kann der Kläger innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der vollständigen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof beantragen(M 7 K 17.910).“

Andreas Stitzl ist vor Gericht gescheitert, aber kein Verurteilter

Die Entscheidung des VG München ist kein Urteil gegen Andi Stitzl ist. Er ist kein Verurteilter. Lediglich die Entscheidung des Landratsamts Traunstein wurde vom Gericht bestätigt. Eine Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof wurde vom Anwalt von Stitzl bereits angekündigt. Sollte die Entscheidung auch vom BayVGH bestätigt werden hat Stitzl immer noch die Möglichkeit wieder eine Waffenerlaubnis zu beantragen. Dann könnte seine zu Prozessbeginn erfolgte Distanzierung von der Reichsbürger-Ideologie entscheidend werden. Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann kommentierte die Entscheidung des Gerichts mit den Worten: „Das Urteil zeigt klar, dass Waffen nicht in die Hände von Leuten gehören, die in Verdacht stehen, den Staat, seine Werte und seine Rechtsordnung abzulehnen“.

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