Sportgerichtshof veröffentlicht Urteilsbegründung im Fall Legkov

Alexander Legkov (RUS) © Rauschendorfer/NordicFocus

Der Sportgerichtshof (CAS) hat die komplette Urteilsbegründung veröffentlicht, mit der er der Berufung von Alexander Legkov im Februar stattgegeben hat. Nach diesem Urteil bleibt der Russe Olympiasieger 2014 über 50 Kilometer.

Keine hinreichenden Beweise

Im vergangenen Februar hat der CAS die Disqualifikation und Sperre von Legkov und sieben weiteren russischen Langläufern auf deren Berufung hin aufgehoben. Damals wurde seitens der Richter nicht näher begründet, wie sie zu ihren Entscheidungen gekommen waren. Hinzu kam die Tatsache, dass der CAS die Disqualifikation einiger anderer Athleten, darunter drei Biathleten, aufrecht erhalten hatte. Am gestrigen Montag veröffentlichte man nun die Einzelheiten der Entscheidung im Fall Legkov. Zusammengefasst kann man sagen, dass die Richter keine hinreichenden Beweise dafür erkannten, dass Legkov persönlich in das Programm involviert war. Unter anderem hatte der Kronzeuge im Fall des russischen Dopingvertuschungssystems, Grigory Rodchenkov, ausgesagt, dass Legkov sauberen Urin zum Austausch abgegeben habe und in mehreren Gesprächen von ihm als „besonderem Projekt“ die Rede gewesen sein soll. Von Seiten des CAS heißt es dazu: „Das Gremium stellt fest, dass das IOC nicht das genaue Datum oder den Ort angibt, an dem der Athlet angeblich sauberen Urin für diesen Zweck bereitgestellt hat. Außerdem wurden keine physischen Beweise vorgelegt, aus denen hervorgeht, in welchem Gefäß der saubere Urin des Athleten gesammelt und gelagert worden sein soll. Auch hat das Gremium keine Mitteilungen von oder an den Athleten gesehen, die sich auf die Sammlung, Übertragung, Lagerung oder Verwendung von sauberem Urin zum Zwecke der Urinsubstitution beziehen.“ Außerdem sei die Anwesenheit von Alexander Legkovs Namen auf der „Duchess-Liste“, auf der laut Rodchenkov alle Athleten stehen, deren Dopingaktivitäten vertuscht werden sollten, kein Beweis dafür, dass Legkov tatsächlich gegen die Anti-Doping-Regularien verstoßen hat. In Bezug auf die Kratzer an den Probenfläschchen heißt es im Urteil: „Das Gremium ist der Ansicht, dass die Tatsache, dass Probenfläschchen geöffnet wurden, wenn festgestellt, einen erheblichen, wenn auch nicht schlüssigen Beweis dafür liefern würde, dass Urin ersetzt wurde, und als weiteren Schritt der Schlussfolgerung, dass der substituierte Urin verbotene Substanzen enthielt.“

Legkovs Anwalt übt erneut scharfe Kritik

In einem umfangreichen Statement zur ausführlichen Urteilsbegründung (wieschemann.eu) kritisiert Christof Wieschemann, deutscher Rechtsanwalt von Alexander Legkov, zum wiederholten Mal die Beweisführung des IOC und nicht belegbare Aussagen von Rodchenkov. Unter anderem führt er die Blutproben an, die von seinem Mandanten während der Olympischen Spiele in Sochi genommen worden sind. Diese spielten bei der Disqualifikation und Sperre von Legkov durch das IOC keine Rolle, könnten aber laut Wieschemann dessen Unschuld beweisen. Durch das Verheimlichen der Analyse der Blutproben und das Nicht-Berücksichtigen der Tatsache, dass fast die Hälfte der Urinproben in Sochi tagsüber analysiert wurden und deshalb nicht manipuliert werden konnten, hätten Prof. McLaren, die WADA und das IOC die Beurteilung der Disziplinarkommission, die Richter und die öffentliche Meinung manipuliert. Der CAS will mit seinen Ausführungen jedoch nicht die Untersuchungsergebnisse zu den Vorfällen von Sochi 2014 im allgemeinen widerlegt sehen. In der CAS-Veröffentlichung heißt es dazu: „Mit diesen Schlussfolgerungen möchte das Gremium unterstreichen, was es in diesem Berufungsverfahren nicht entschieden hat. Das Gremium hat nicht entschieden, ob und in welchem Umfang das angebliche Dopingsystem während der Spiele in Sochi existierte und wie es funktionierte, obwohl es erkennt, dass es signifikante Beweise dafür gibt, dass es vorhanden war und funktioniert hat.“

Quelle: www.fasterskier.com