Langlauf Weltcup News

Urteil steht noch aus: Kein Olympiastart für Victoria Carl

Acht Monate nach dem positiven Testergebnis bei Victoria Carl gibt es noch immer keine Entscheidung im sportrechtlichen Verfahren gegen die Olympiasiegerin von 2022. Wie der Deutsche Skiverband heute mitteilte, ist nach aktuellem Verfahrensstand eine Teilnahme an den Olympischen Winterspielen 2026 in Mailand-Cortina jedoch ausgeschlossen.

Carl bleibt vorläufig gesperrt

In der Pressemeldung des DSV heißt es: „Im sportrechtlichen Verfahren gegen die deutsche Langläuferin Victoria Carl wegen des Verdachts eines Dopingverstoßes bleibt die Athletin weiterhin vorläufig vom Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeschlossen. Nach aktuellem Verfahrensstand ist eine Teilnahme am kommenden Wettkampfwinter sowie an den Olympischen Winterspielen 2026 in Mailand-Cortina ausgeschlossen. Darüber hinaus können angesichts des komplexen Sachverhaltes im laufenden Verfahren derzeit keine weiteren inhaltlichen Angaben gemacht werden.“

WADA stimmt gegen Streitbeilegung

Zeitgleich mit der Pressemeldung des DSV veröffentlichte die nationale Anti-Dopingagentur (NADA) ihrerseits eine Pressemeldung, aus der wir zitieren: „Am 22. September 2025 erließ die NADA einen sogenannten Sanktionsbescheid mit einem Sanktionsvorschlag über eine Sperre von 2 Jahren wegen eines möglichen Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen. In der Folgezeit verhandelten zunächst NADA und Athletin die einvernehmliche Beendigung („Vereinbarung zur Streitbeilegung“) des sportrechtlichen Verfahrens, seit Anfang November nach den Vorgaben des Anti-Doping-Regelwerks unter Einbeziehung der Welt Anti-Doping Agentur (WADA). Die Möglichkeit einer Vereinbarung zur Streitbeilegung ist im Anti-Doping-Regelwerk als Beendigung eines Verfahrens ausdrücklich vorgesehen, um im Einzelfall lange und kostenintensive Prozesse vor nationalen und internationalen Sportschiedsgerichten zu vermeiden. Die WADA muss nach den Vorgaben des Anti-Doping-Regelwerks einer solchen Vereinbarung stets zustimmen. Ende letzter Woche teilte die WADA mit, dass sie dem Abschluss einer Vereinbarung zur Streitbeilegung im vorliegenden Fall nicht zustimmt. Im weiteren Verfahrensverlauf wird nun über die Akzeptanz des Sanktionsbescheid aus September oder die Einleitung eines Disziplinarverfahrens vor dem Deutschen Sportschiedsgericht entschieden.“

Hoffen auf „angemessene Entscheidung“

Die vergangenen Monate waren für Victoria Carl mit hohen persönlichen Belastungen verbunden. „Es war bereits eine sehr harte Zeit, in der ich immer gehofft habe, dass sich noch alles zum Guten wenden könnte“, erklärte Carl. „Es fällt mir nach wie vor schwer zu akzeptieren, dass eine Unachtsamkeit und eine falsche medizinische Behandlung nun dazu führen, dass mein Olympiatraum zerplatzt. Gleichzeitig hoffe ich auf eine zeitnahe angemessene Entscheidung, die mir zumindest eine realistische Fortsetzung meiner Karriere ermöglicht. Ich werde in den kommenden Monaten weiterhin voll motiviert trainieren und versuchen, mich bestmöglich in Form zu halten. Ich bitte außerdem um Verständnis, dass ich mich bis auf Weiteres nicht weiter zu diesem Thema äußern will, da ich keinesfalls möchte, dass dies die Berichterstattung über die sportlichen Leistungen meiner Teamkolleginnen und -kollegen beeinträchtigt.“ Der Deutsche Skiverband steht in engem Austausch mit allen zuständigen Stellen. Ziel bleibt ein transparentes, sachgerechtes und faires Verfahren unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Athletin.

Bundeswehr-Arzt übernahm Verantwortung

Ausgangspunkt des Falles war der letzte Tag der Militär-Weltmeisterschaften im März 2025. Carl hatte aufgrund von erheblichen gesundheitlichen Problemen den zuständigen Bundeswehr-Mannschaftsarzt konsultiert, der ihr einen Hustensaft verordnete. Dabei handelte es sich allerdings nicht um das aus Dopingsicht unbedenkliche Präparat Mucosolvan sondern um Spasmo Mucosolvan. Letzteres enthält den Wirkstoff Clenbuterol, der auf der Dopingliste steht. Bei einer nachfolgenden Dopingkontrolle wurde diese verbotene Substanz nachgewiesen. Der behandelnde Arzt hat die medizinische Verordnung des Medikaments durch ihn bestätigt und insoweit die Verantwortung übernommen. Aus sportrechtlicher Sicht gilt es nun zu klären, ob und in welchem Umfang die Athletin verpflichtet war, diese Verordnung im Hinblick auf das Dopingregelwerk zu überprüfen.