Anti-Doping-Gesetz wird vorgestellt: Haftstrafen möglich

Doping © Biathlon2b

Am morgigen Mittwoch soll laut Informationen der Süddeutschen Zeitung ein Anti-Doping-Gesetz vorgestellt werden, durch das zukünftig Profi-Sportler auch mit Haftstrafen belegt werden können, wenn sie dagegen verstoßen.

Bis zu drei Jahre Haft

Justizminister Heiko Maas und Innenminister Thomas de Maizière werden Informationen der Süddeutschen Zeitung zufolge morgen ein neues Gesetz vorstellen, das den Erwerbung, Besitz und die Verwendung von Dopingmitteln durch Profi-Sportler unter Strafe stellt. Sollte das Gesetz im Frühjahr 2015 durch das Kabinett abgesegnet werden, könnten Gerichte zukünftig Geld- und Haftstrafen bis zu drei Jahren verhängen. Verfolgt werden könnten demnach aber nur Profi-Sportler, ‚die mit dem Sport „erhebliche Einnahmen“ erzielen oder in einem der Testpools der Nationalen Anti-Doping Agentur (Nada) erfasst sind‘ heißt es in der SZ weiter. Hobbysportler müssten also keine Strafverfolgung befürchten.

Fluch oder Segen?

Im deutschen Sport sah man ein mögliches Anti-Doping-Gesetz bislang zweigespalten. Es gibt absolute Verfechter wie den Präsidenten des Deutschen Leichtathletik-Verbandes, Clemens Prokop („Das ist ein Riesenschritt in Sachen effektiver Doping-Bekämpfung“), aber auch Kritiker, die dadurch die Schiedsgerichtsbarkeit des Sports in Gefahr sehen. Diese soll von dem neuen Gesetzentwurf aber explizit für zulässig erklärt werden. Dann wäre es auch weiterhin möglich, Sperren gegen gedopte Sportler zu verhängen und nicht auf einen schwierigen Rechtsweg vertrauen zu müssen, an dessen Ende auch der Freispruch aufgrund von Formfehlern oder mangels Beweisen stehen kann.

Quelle: www.sueddeutsche.de