Antidoping Norwegen empfiehlt 14 Monate Sperre für Therese Johaug

Therese Johaug (NOR) © Felgenhauer/NordicFocus

Therese Johaug soll auf Empfehlung von Antidoping Norwegen 14 Monate gesperrt werden. Damit würde sie die WM in Lahti verpassen und auch später in die Olympiasaison einsteigen können.

Sorgfaltspflicht des Athleten

Die Untersuchungskommission von Antidoping Norwegen im Fall des positiven Dopingtests von Therese Johaug hat heute eine Empfehlung bezüglich des Strafmaßes ausgesprochen. Demnach soll die Gesamtweltcupsiegerin der vergangenen Saison für 14 Monate gesperrt werden, beginnend ab dem Startdatum der vorläufigen Sperre am 18. Oktober diesen Jahres. Damit würde Johaug nicht nur die Weltmeisterschaften in dieser Saison in Lahti, sondern auch den Saisonauftakt der kommenden Olympiasaison verpassen. Die Untersuchungskommission begründete ihre Empfehlung mit der nicht eingehaltenen Sorgfaltspflicht Johaugs, derer sich die erfahrene Athletin durchaus hätte bewusst sein müssen. Mitte September war sie positiv auf die Dopingsubstanz Clostebol getestet worden, das nach ihren Angaben über eine Sonnencreme zur Behandlung ihrer Lippe in den Körper gelangte. Dabei hatte die  28-Jährige allerdings den Warnhinweis auf die Dopingsubstanz übersehen. Die endgültige Entscheidung über das Strafmaß trifft nach einer Anhörung nun der norwegische Skiverband.

Unverständnis für Strafmaß

Therese Johaug äußerte als Reaktion auf die Empfehlung von Antidoping Norwegen Unverständnis: „Ich bin dankbar, dass die Untersuchungskommission glaubt, was ich gesagt habe. Aber ich verstehe nicht, dass das was passiert ist, zu einer 14-monatigen Sperre führen kann.“ Antidoping Norwegen schenkt demnach Johaugs Erklärungen Glauben, dass die Dopingsubstanz nicht vorsätzlich in ihren Körper gelangte. „Wenn man auf die Konzentration in ihrem Körper schaut, dann zeigt das, dass es auf das Medikament zurückzuführen ist, das sie genommen hat. Wir glauben, daran gibt es keinen Zweifel“, so Anstein Gjengedal, der Vorsitzende der Untersuchungskommission. Wäre der Angeklagten Vorsatz nachgewiesen worden, wäre als Strafmaß nach Angaben Gjengedals eine Sperre von vier Jahren zu verhängen gewesen.

Quelle: nrk.no