Sportgerichtshof: Vorläufige Sperre der sechs russischen Langläufer befristet

Maxim Vylegzhanin und Alexander Legkov © NordicFocus

Der internationale Sportgerichtshof hat die vorläufigen Sperren gegen die sechs russischen Langläufer um Alexander Legkov aufrechterhalten, aber befristet.

Ende der Sperre am 31. Oktober

In einer verkürzten Fassung ohne ausführlicher Begründung wurde heute seitens des CAS (int. Sportgerichtshof) das Urteil im Schiedsverfahren der sechs russischen Skilangläufer Alexey Petukhov, Evgenia Shapovalova, Maxim Vylegzhanin, Alexander Legkov, Evgeniy Belov und Julia Ivanova gegen die FIS veröffentlicht. Demnach bleiben die Athleten weiter vorläufig gesperrt, die Sperre wurde vom CAS aber bis 31. Oktober diesen Jahres befristet. Sollten die Sportler bis zu diesem Zeitpunkt nicht aufgrund von Beweisen entsprechend der Regularien der Weltantidopingbehörde (WADA) verurteilt worden sein, sind sie ab 1. November wieder startberechtigt und so zu behandeln, als hätte es die vorläufige Sperre nie gegeben. Das CAS Panel will mit dieser Entscheidung laut eigenen Angaben die Ergebnisse der Untersuchung der Oswald Komission des IOC abwarten und der FIS mehr Zeit für eigene Untersuchungen einräumen. Diese Untersuchungen sollen spätestens im Sommer durchgeführt werden und rechtzeitig vor dem Ende der vorläufigen Sperre abgeschlossen sein. Hier lest ihr die komplette Kurzfassung des Urteils: www.tas-cas.org

Stellungnahme von Rechtsanwalt Christof Wieschemann

„Aufgrund unseres Eindrucks vermuten wir, dass das CAS Panel einige unserer Zweifel an einem begründbaren Zusammenhang zwischen dem Austausch der Proben in Sochi 2014 und einem Wissen oder sogar Beteiligung einzelner Athleten teilt“, so Christof Wieschemann, der Anwalt von Alexander Legkov und Evgeniy Belov, auf der Homepage seiner Rechtsanwaltskanzlei. „Dr. Rodchenkov stellte keine Dokumente zur Verfügung, die – alleine oder zusammen – seine Anschuldigungen in Bezug auf individuelle Athleten konsistent darstellen oder bekräftigen können. … Wir vermuten, dass das CAS Panel dem Sportverband einen gewissen Ermessensspielraum zugesteht einen Sportler allein wegen des Verdachts vorläufig zu suspendieren um die Integrität des Wettbewerbs zu schützen und die Ermittlungen abzuschließen. Allerdings ist die Suspendierung nicht länger angemessen, wenn der Verband nicht innerhalb eines vernünftigen Zeitraums in der Lage ist, vollen Beweis für die Schuld des Athleten zu liefern. Wenn das Verfahren und das Result Management nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums abgeschlossen ist, hat der Athlet als unschuldig zu gelten und darf nicht vom Wettkampfbetrieb ausgeschlossen werden. … WIESCHEMANN | RECHTSANWÄLTE hat bereits eine Reihe von Fragen an die Oswald Kommission gerichtet und bleibt in engem Kontakt mit dem IOC und der FIS. Wir sind sicher, dass die Athleten am Ende als unschuldig beurteilt werden.“ Die komplette Stellungnahme lest ihr hier: wieschemann.eu