Therese Johaug für 13 Monate gesperrt

Therese Johaug (NOR) © Rauschendorfer/NordicFocus

Im Fall Therese Johaug wurde heute das Strafmaß bekanntgegeben. Die Norwegerin wird demnach für 13 Monate gesperrt, kann aber die Olympischen Spiele 2018 in Angriff nehmen. 

Komission bleibt knapp unter gefordertem Strafmaß

Die Olympiasiegerin und Weltmeisterin im Skilanglauf, Therese Johaug, weiß nun, wie lange sie aufgrund ihres Dopingvergehens gesperrt wird. Die Entscheidungskommission des norwegischen Sportverbandes hat heute öffentlich bekanntgegeben: „Therese Johaug, geboren am 25. Juni 1988, verliert das Recht an Wettkämpfen und organisiertem Training teilzunehmen, und das Recht für ein Ehrenamt gewählt oder ernannt zu werden, für einen Zeitraum von 13 Monaten mit Wirkung ab dem Datum der Auferlegung der Sperre am 18. Oktober 2016.“ Damit blieb die Kommission nur knapp unter der von Anti-Doping Norwegen geforderten Strafe von 14 Monaten. Dies ermöglicht Johaug zwar nicht, an den ersten Qualifikationsrennen in Beitostoelen im November 2017 teilzunehmen und sich ganz regulär für die norwegische Mannschaft zu qualifizieren, die Olympischen Spiele in Peyongchang (Südkorea) sollten dadurch aber für sie nicht in Gefahr geraten.

Noch keine Entscheidung über weitere Schritte

In einer ersten Reaktion auf das Urteil gab Therese Johaug bekannt: „Ich bin froh, dass die Entscheidungskommission sieht, dass es keine leistungssteigernde Absicht oder Wirkung der Benutzung der Lippencreme gab. Ich bin auch froh, dass die Kommission zustimmt, dass ich keinen Grund hatte, die Versicherungen anzuzweifeln, die mir vom Teamarzt gegeben wurden. Ich stelle fest, dass Dopingregeln streng sein sollen. Es fühlt sich dennoch falsch an, dass ich 13 Monate Sperre für die Nutzung einer Lippencreme bekommen kann. Ich werde die nächsten Tage damit verbringen, mit meinem Anwalt darüber nachzudenken, was als nächstes zu tun ist.“ Sollte Johaug zu dem Schluss kommen, dass sie die Entscheidung der Kommission anfechten will, bleibt ihr nun nur noch der Gang vor den internationalen Sportgerichtshof (CAS). Dies gilt im übrigen auch für die involvierten Verbände FIS, WADA und norwegischer Skiverband.