Verstoß gegen Anti-Doping-Gesetz: Walter Mayer erneut vor Gericht

Doping © Biathlon2b

Der Österreicher Walter Mayer muss sich über fünf Jahre nach der „Causa Turin“ erneut vor Gericht verantworten. Der Ex-Trainer der Langläufer und Biathleten soll noch bis 2009 mit Dopingmitteln gehandelt haben.

Anklage aufgrund neuen Gesetzes
In Österreich gibt es seit dem 8. August 2008 ein Dopinggesetz. Da die Vorfälle in Turin bereits 2006 stattfanden, kann Walter Mayer dafür nicht mehr belangt werden. Nach neuesten Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Wien soll der inzwischen 54-Jährige jedoch noch bis 22. März 2009 Dopingmittel verkauft und sich so eine „fortgehende Einnahme verschafft“ haben. Zudem wird Mayer Falschaussage vorgeworfen. Bezüglich dieser beiden Anklagepunkte muss er sich nun ab 10. August vor dem Landesgericht verantworten. Die Verhandlung beginnt bereits am 8. August. Offenbar werden zunächst Mayers Mitangeklagte, der Ehemann einer Langläuferin, eine Altenpflegerin, ein Apotheker und ein Mittelsmann, befragt.

Separate Verfahren gegen Botvinov und Totschnig
Ex-Weltmeister Michael Botvinov und Ex-Radprofi Georg Totschnig müssen sich dagegen in eigenen Verfahren verantworten. Sie werden ebenfalls der Falschaussage beschuldigt. Richterin Katharina Lewy sieht jedoch keinen unmittelbaren Zusammenhang zwischen dem Fall Mayer und dem der beiden Ex-Sportler. Anders sieht das im Fall von sechs ehemaligen Sportlern aus dem Langlauf- und Biathlonbereich Österreichs aus. Sie werden als Abnehmer der Dopingmittel von Mayer namentlich in der Anklage genannt, werden wohl Zeugenladungen zur Verhandlung erhalten und müssen dort unter Wahrheitspflicht aussagen. Belangt werden können sie höchstwahrscheinlich nicht mehr, da die Vorfälle laut Medieninformationen alle vor der Einführung des Dopinggesetzes in Österreich lagen. Das Gericht könnte jedoch mit den Erkenntnissen aus den Zeugenaussagen für endgültige Klarheit über Doper und Nicht-Doper sorgen. Für die Verhandlung um Walter Mayer sind vier Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll am 17. August fallen.

Quelle: www.krone.at, diepresse.com