CAS kippt „Osaka-Regel“ des IOC: Dopingsünder bei Olympia wieder startberechtigt

Eugeni Dementiev © Felgenhauer/NordicFocus

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat auf Anfrage über die „Osaka-Regel“ des IOC entschieden und sie für ungültig erklärt. Dies hat auch direkte Auswirkungen auf Dopingfälle im Skilanglauf.

Regel ungültig und nicht durchsetzbar

Am 27. Juni 2008 hatte das Exekutivkomitee des internationalen Olympischen Komitees (IOC) entschieden, dass Dopingsünder, die während ihrer Karriere für mehr als sechs Monate gesperrt waren, bei den nächsten Olympischen Spielen nicht startberechtigt sind. Nun hatte man seitens des IOC und aufgrund einer Auseinandersetzung mit dem US-amerikanischen Olympischen Komitee den CAS auf Prüfung dieser sogenannten „Osaka-Regel“ angerufen. Die Richter unter Vorsitz von Professor Richard H. McLaren haben entschieden, dass diese Regel „ungültig und undurchführbar“ sei. Sie widerspräche sogar den eigenen Statuten des IOC, da das Komitee darin die WADA-Anti-Doping-Regularien anerkennt. Diese wiederum besagen, dass die Länge der Sperre von Dopingsündern nicht durch andere Verfügungen geändert werden darf. Dies sei aber durch die „Osaka-Regel“ der Fall.

Russische Langläufer dürfen nach Sotchi

Direkt betroffen von der Abschaffung der Regel sind unter anderem die russischen Langläufer Jevgenij Dementiev und Natalia Matveeva, die damit bei ihren Heim-Spielen 2014 in Sotchi nun doch startberechtigt sind. Matveeva erklärte nach Bekanntwerden des Urteils in einem Interview: „Am Anfang wusste ich gar nicht, wie mir geschieht, als mir alle gratulierten. Das wurde mir erst ein wenig später klar. Es kommt mir so vor, als ob ich Geburtstag hätte.“ In Deutschland ist Eisschnellläuferin Claudia Pechstein direkt von der Entscheidung betroffen. Sie darf nun ebenfalls in Sotchi starten.