IOC Beschwerde gegen Legkov-Urteil zurückgewiesen

Alexander Legkov (RUS) © Thibaut/NordicFocus

Alexander Legkov hat eine weitere Runde im Kampf um seine Rehabilitierung gewonnen. Das Schweizer Bundesgericht wies eine Beschwerde des IOC gegen das Urteil des CAS zurück. Dieser hatte Legkov und 27 weitere zunächst gesperrte Russen freigesprochen.

Pressemitteilung des Anwalts von Legkov

Christof Wieschemann, Rechtsbeistand von Alexander Legkov, machte die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts heute öffentlich. Hier lest ihr sie in voller Länge:

Der Sieger der Goldmedaille im 50km Skilanglauf bei den Olympischen Spielen in Sochi 2014 Alexander Legkov ist endgültig vom Vorwurf des Dopings in Sochi 2014 freigesprochen. Das Schweizerische Bundesgericht weist Beschwerde des Internationalen Olympischen Komitees gegen die Entscheidung des internationalen Sportgerichtshofs CAS vom 1.2.2018, (CAS 2017/A/5379 Legkov vs. International Olympic Committee) zurück. WIESCHEMANN | Rechtsanwälte freuen sich sehr, dass das über zwei Jahre andauernde Verfahren gegen unseren Mandanten Alexander Legkov einen erfolgreichen Abschluss gefunden hat. Mit ihm sind wir durch die Instanzen des FIS Anti Doping Panel, in einem ersten Verfahren vor dem CAS, der Oswald Kommission des IOC und einem zweiten Verfahren vor dem CAS gegangen. Dabei haben der Athlet und auch wir viele Rückschläge hinnehmen müssen. Das Ergebnis aber ist richtig. Der Court of Arbitration for Sport hatte durch die Schiedsrichter  Prof. Vedder, Dr. Gharavi, Dr. Martens am 1.2.2018 die Entscheidung der Oswald Kommission des IOC, mit der dem Athleten die Goldmedaille im 50km Skilanglauf und die Silbermedaille in der Staffel entzogen und lebenslang für die Olympischen Spiele gesperrt wurde, aufgehoben und den Athleten nach 60 Stunden Verhandlung und der Anhörung von über zwanzig Zeugen und Sachverständigen frei gesprochen. Für die von Dr. Rodchenkov erhobenen Behauptungen bezüglich der Vorgänge in Sochi gibt es keinen faktischen Beweis. Das beruht nicht allein auf den Umständen, die man bei einem „whistleblower“ erwarten darf und weil Beweise angeblich vermieden wurden zu hinterlassen.  Vielmehr hat sich Rodchenkov selbst im Verfahren in Widersprüche und offenkundige Unwahrheiten verstrickt. Die Geschichte war auf keinen Fall so, wie er sie bis heute erzählt. Dies hätte auch Prof. Mclaren frühzeitig erkennen müssen, wenn es seiner Untersuchung nicht an „checks and balances“ fehlen würde, die im wissenschaftlichen Betrieb erforderlich und eigentlich üblich sind. Auch das wurde im Verfahren offenkundig. Das IOC hatte zudem die Verfahrensrechte der Athleten schwer verletzt und sogar entlastende Beweismittel der Verteidigung und dem Gericht vorenthalten.

Im Urteil des CAS findet sich folgender Absatz: „Die Aussage von Dr. Rodchenkov wird durch keine weiteren Beweise, einschließlich forensischer Beweise, bestätigt und liefert keine Beweise für die Verwendung einer verbotenen Substanz oder eines Anti Doping Verstöße durch den Athleten. Was das Panel in der Berufung eines einzelnen Athleten gegen die Feststellung verschiedener Anti Doping Verstöße entschieden hat, ist einfach Folgendes: Aus allen in diesem Urteil dargelegten Gründen rechtfertigen die vor dem Gremium vorgelegten Beweise nicht die Schlussfolgerung zur „comfortable satifaction“ des Gremiums, dass der Athlet durch Handlungen oder Unterlassungen einen der angeblichen Anti Doping Verstöße individuell begangen hat.“

Gegen die Entscheidung des CAS hatte das IOC Beschwerde an das Schweizerischen Bundesgericht erhoben, die jetzt zurückgewiesen wurde. Weitere Rechtsmittel bestehen nicht. Alexander Legkov kann mit Recht behaupten: Meine Medaillen sind sauber! Herzlichen Glückwunsch

Quelle: Pressemeldung Wieschemann Rechtsanwälte