Bundestag verabschiedet Anti-Doping-Gesetz

Deutscher Bundestag © Deutscher Bundestag/Marc-Steffen Unger

Am vergangenen Freitag hat der Deutsche Bundestag das lange diskutierte Anti-Doping-Gesetz beschlossen. Aus der Opposition gab es Kritik an den Inhalten des Gesetzes.

Wer dopt, wird bestraft

Ab in Kraft treten des Gesetzes können Dopingsünder mit Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren bestraft werden. Das gilt für überführte Doper, aber auch für Athleten, die Dopingmittel besitzen, um sich damit Vorteile zu verschaffen. Mit dieser kleinen Einschränkung im Nachsatz will man vermeiden, dass Sportler, denen Dopingsubstanzen untergeschoben wurden, zu Unrecht bestraft werden. Wer also Dopingmittel in seiner Trainingstasche findet, sie nicht benutzt, sondern sich damit der Polizei stellt, bleibt straffrei. Hintermännern kann die Freiheit dagegen sogar für bis zu zehn Jahre entzogen werden.

Sport hat Bedenken, Opposition übt Kritik

Auch wenn das Gesetz mit Stimmenmehrheit von CDU/CSU und SPD beschlossen wurde, so wurde doch Kritik aus der Opposition laut. Während der Linken das Gesetz nicht weit genug geht, stimmten die Grünen dagegen, weil sie strafrechtliche Sanktionen bei Doping für nicht angebracht erachten. Auch aus dem Sport wurden Bedenken laut: „An einem Punkt sind wir nach wie vor skeptisch, nämlich im Hinblick auf die Strafbarkeit des Selbstdopings und des Besitzes von Dopingmitteln in geringer Menge“, teilte man seitens des deutschen olympischen Sportbundes (DOSB) mit. Man befürchtet, dass das Sportrecht ausgehebelt wird, sofern ein überführter Dopingsünder vor Gericht mangels Beweisen freigesprochen wird.

Nachdem der Bundestag das Gesetz nun beschlossen hat, muss es noch durch den Bundestag. Wird es dort zeitnah abgesegnet, könnte es bereits zum 1. Januar 2016 in Kraft treten.

Quellen: www.mdr.de, www.zeit.de