Keine hinreichenden Beweise für Doping durch Alexander Legkov

Alexander Legkov und Evgeniy Belov © Felgenhauer/NordicFocus

Der internationale Sportgerichtshof (CAS) hat vergangene Woche die Begründung zur Beschränkung der vorläufigen Sperre von Alexander Legkov und Evgenij Belov übermittelt. Dies teilte der deutsche Rechtsanwalt der beiden Skilangläufer, Christof Wieschemann, mit.

Sperre endet am 31. Oktober

Ende Mai hatte man seitens des CAS bereits in einer verkürzten Fassung mitgeteilt, dass die Sperren gegen die sechs russischen Langläufer Alexey Petukhov, Evgenia Shapovalova, Maxim Vylegzhanin, Alexander Legkov, Evgeniy Belov und Julia Ivanova am 31. Oktober enden, sofern keine neuen Beweise vorgelegt werden können. Die FIS hat sich bislang nicht zum Stand ihrer Ermittlungen geäußert, wird aber höchstwahrscheinlich die Abschlussberichte der beiden Untersuchungskommissionen des internationalen Olympischen Komitees abwarten, die sich zum einen mit den allgemein-sportrechtlichen Fragen beschäftigt und zum anderen die Doping-Proben aller russischen Sportler neu untersucht. Nach aktuellem Stand wären aber alle sechs Langläufer wieder startberechtigt. Nun hat der CAS vor einigen Tagen die ausführliche Begründung zum Urteil an die Parteien des Verfahrens übermittelt, allerdings bis zum heutigen Tag noch nicht auf seiner Webseite veröffentlicht.

„Begründete Möglichkeit“ ausreichend für vorläufige Sperre

Der CAS sieht laut der Veröffentlichung von Christof Wieschemann die Erwähnung von Athleten im McLaren-Report als „begründete Möglichkeit“ eines Dopingverstoßes (was für eine vorläufige Sperre ausreicht), nicht aber als „hinreichenden Nachweis“ (was zu einer Verurteilung führen würde). Der Report des Kanadiers Richard McLaren, Chefermittler der Welt-Antidoping-Agentur (WADA), zu den Vorfällen im Vorfeld und während der Olympischen Spiele in Sochi hat in den vergangenen Monaten für viel Aufsehen gesorgt und zu ersten Maßnahmen geführt. Unter anderem sperrte die FIS vorläufig die bereits erwähnten sechs russischen Skilangläufer. Zwei von ihnen, nämlich Alexander Legkov und Evgenij Belov, riefen mit Unterstützung des deutschen Rechtsanwalts Christof Wieschemann den CAS an, um eine Aufhebung dieser Sperre zu erreichen. Wieschemann meldete sich nun nach der Zustellung der ausführlichen Begründung des Urteils vom Mai diesen Jahres zu Wort. „Die bisher vorliegenden Beweise – d. h. der McLaren Report an sich und die begleitenden Dokumente – die bereits Gegenstand der Überprüfung durch das Gericht waren, sind keine ausreichenden Beweise, um einen einzelnen Athleten schuldig zu sprechen“, so Wieschemann. Im Klartext: Nur weil eine Probe ausgetauscht wurde, ist damit noch nicht bewiesen, dass die darin enthaltene Doping-Probe positiv gewesen ist.

CAS hält negative Proben für relevant

Alexander Legkov beruft sich in seiner Verteidigung zudem auf eine Vielzahl an Proben, die er ohne Möglichkeit des Austausches abgegeben hatte. Dazu Rechtsanwalt Wieschemann in seiner Veröffentlichung: „Das Panel hat aber insbesondere nicht die Meinung des FIS Doping Panels geteilt, dass der Umstand, dass insbesondere Alexander Legkov eine riesige Zahl sauberer Proben in europäischen Labors und zum Teil auch während der olympischen Spiele abgegeben hat, irrelevant sei. Wenn der Athlet beweisen kann, dass er unmöglich den Duchess Cocktail (Anm. d. Red.: Anabolika Cocktail) während der fraglichen Zeit genommen haben kann, wird die FIS ihren Fall gegen ihn verlieren. Leider war dies allein nicht ausreichend, um die vorläufige Suspendierung aufzuheben, bevor die Frist zum 31.10. ausläuft. Diese Zeit hält das CAS für den Abschluss der Ermittlungen für angemessen.“

Die komplette Veröffentlichung von Rechtsanwalt Christof Wieschemann lest ihr hier: wieschemann.eu